(ho) Egal ob Eigentümer, Vermieter oder Kauf-/Mietinteressent eines Gebäudes, und egal, ob es um Wohngebäude oder Büro- und Handelsimmobilien geht: der Energieausweis ist immer Pflicht. Auch für die gewerblich genutzten Immobilien schreibt der Gesetzgeber seit 2008 in bestimmten Fällen die Erstellung eines Energiesteckbriefes vor. Ein Verstoß gegen diese Pflicht wird seit 1. Mai 2015 mit Bußgeld bis zu 15.000 Euro geahndet.
Der energetische Steckbrief des Gebäudes provoziert Pflichten. So muss er Miet- oder Kaufinteressenten unaufgefordert bereits bei der Besichtigung vorgelegt und beim Vertragsschluss im Original bzw. dem Mieter in Kopie ausgehändigt werden. Um so wichtiger für die Nutzer gewerblicher Immobilien, da Heiz- und Belüftungskosten bei Büro- und Gewerbegebäuden neben dem Strom- und Wasserverbrauch den größten Anteil der laufenden Betriebskosten darstellen und anders als bei elektrischen Haushaltsgeräten oder Autos ist der Energiebedarf von Gebäuden meist eine nicht einzuschätzende Größe.
Der gern gelesene, fachhandels-fokussierte Brancheninformationsdienst markt intern (Ausgabe Mittelstand) hat nun einen Ratgeber namens „Energiesteckbrief für Büro- und Handelsimmobilien“ herausgegeben, der Eigentümern/Verkäufern oder Mietern/Käufern einer Büro- oder Handelsimmobilie Wissen an die Hand geben soll: Etwa was muss der Energiesteckbrief enthalten, wo ist er zu bekommen, was lässt sich ich ihm zur Energiebilanz entnehmen bzw. gerade auch nicht entnehmen…
Der mi-Ratgeber erläutert auf zwölf Seiten kompakt und leicht verständlich, wer einen Energieausweis braucht, welche Angaben gesetzlich vorgeschrieben und wie sie zu interpretieren sind. Checklisten und Schaubilder verdeutlichen alle notwendigen Details.
Der markt intern-Ratgeber kann kostenpflichtig erworben werden - als Printausgabe oder PDF-Download unter www.markt-intern.de